Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule. (Schulgesetz §62, Abs. 1)
Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die sogenannte Klassenpflegschaft (§73 Schulgesetzt NRW). Sie wählen in geheimer Wahl aus ihren Reihen für die Dauer eines Schuljahres eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in (§64 Schulgesetz). Wählbar sind alle sorgeberechtigten Eltern Die oder der Vorsitzende lädt zu den Klassenpflegschaftssitzungen ein und stimmt die Tagesordnung mit der/dem Klassenlehrer/in ab.
Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr zum Elternabend. Es gibt Informationen über Unterrichtsinhalte, -materialien und –methoden und über das Schulleben. Bei Elternabenden werden außerdem Planungen für die Klasse und die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule besprochen. Aufgaben der Klassenpflegschaft sowie der gewählten Vertreter können sein: Beratungen und Anregung zur Einführung von Lernmitteln, Planung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Mitgestaltung der Klassenfeste, Gestaltung der Räume …
Die Schulpflegschaft (§72 Schulgesetzt NRW) repräsentiert die Eltern und setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. In der Schulpflegschaft können die Elternvertreter ihre Interessen hinsichtlich der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule vertreten.
Die Schulpflegschaft fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sie organisiert, plant und führt gemeinsame Schulveranstaltungen durch. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Schulleiterin nimmt an den Sitzungen teil.
Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Mitwirkung, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammenwirken. Die Elternvertreter und deren Stellvertreter für die Schulkonferenz werden in der Schulpflegschaftssitzung in geheimen Wahlgängen (§64 Schulgesetz NRW) gewählt.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 des Schulgesetzes NRW festgelegt. So berät die Schulkonferenz in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet über das Schulprogramm, die Festlegung der beweglichen Ferientage, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die Einführung von Lernmitteln, den Schulhaushalt, die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben u.v.m.
Die Schulleiterin führt den Vorsitz in der Schulkonferenz, hat aber kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleitung aber den Ausschlag.
Die Mitwirkungsgremien der Schule kann jeder Einzelne durch aktive Mitarbeit in den Klassen unterstützen und so die Schulbildung unserer Kinder optimieren.
KLASSENPFLEGSCHAFTEN:
EP 1:
Vorsitzende: Katinka Rieder
Stellvertreterin: Lina Bieber
EP 2:
Vorsitzende: Wasilat Adewunmi Haug
Stellvertreterin: Melanie Kämpfer
EP 3:
Vorsitzende: Katharina Osthues
Stellvertreterin: Claudia Schmidt
EP 4:
Vorsitzende: Stefanie Werner
Stellvertreterin: Romy Ebert
EP 5:
Vorsitzende: Roxana Müller
Stellvertreter: Thomas Hein
EP 6:
Vorsitzende: Katja König
Stellvertreterin: Jessica Ludwig
Klasse 3 A:
Vorsitzende: Carla Sultan
Stellvertreterin: Mareike Groos
Klasse 3 B:
Vorsitzende: Christin Henneberg
Stellvertreterin: Melanie Zbick
Klasse 4 A:
Vorsitzender: Jens Boller-Viereck
Stellvertreterin: Melanie Hoffmann
Klasse 4 B:
Vorsitzender: Albert König
Stellvertreterin: Vanessa Henn
SCHULPFLEGSCHAFT (2026/2027):
Vorsitzende
Stellvertreterin
SCHULKONFERENZ
Elternvertreter/innen im Schuljahr 2026/2027:
Lehrervertreter/innen im Schuljahr 2026/2027:
Verena Jung, Lisa Dickel, Nina Gremlitza, Jennifer Graf, Ann-Sophie Schmidt, Sarah Wachsmuth, (Stefanie Sassmannshausen)
(als Stellvertreterinnen: Gabi Leidig, Nadja König, Juliane Afflerbach, Matthias Douvaras, Nadine Freudenberg)
und als „geborenes“ Mitglied:
Sandra Klein
LEHRERRAT (gewählt Sept. 2024):
Jennifer Graf
Verena Jung
Lisa Dickel
Lehrervertreterinnen für den "DRINGLICHKEITSAUSSCHUSS":
Verena Jung, Lisa Dickel
Ansprechpartnerinnen für Gleichstellung (AfG):
Verena Jung
(als Stellvertreterin: Nadja König)